Nutzlos und lebensgefährlich: Verbotene Anwendung der Frischzellen-Therapie
Das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit
und Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und
Aufsichtsbehörde für Heilmittel, ermitteln gegen
Anwender von Frischzellen-Therapien, da dafür in der
Schweiz keine Genehmigung erteilt wurde und die
Durchführung dieser Verfahren deshalb illegal ist.
Als Begründung schreiben die Behörden in einer
gemeinsamen Stellungnahme: "Die Wirksamkeit der
Frischzellen-Therapie ist wissenschaftlich nicht
erwiesen. Dem fehlenden therapeutischen Nutzen
stehen erhebliche Gesundheitsrisiken gegenüber. Die
Risiken umfassen insbesondere
Überempfindlichkeitsreaktionen, Abszessbildung an
der Injektionsstelle bis zur Sepsis, Infektionen mit
Zoonose-Erregern (Mikroorganismen, welche bei
Wirbeltieren vorkommen und auf den Menschen
übertragen werden können) sowie Auslösung von
Autoimmunerkrankungen, einschließlich Rheuma. In
einigen Fällen wurden sogar Todesfälle nach einer
Frischzellen-Therapie beschrieben. Die Therapie wird
deshalb von medizinischen Standesorganisationen und
von der WHO abgelehnt."
In Deutschland wurde
in der Frischzellen-Verordnung definiert, was unter
"Frischzellen" zu verstehen ist. Demnach sind es
"tierische Zellen oder Gemische von tierischen
Zellen oder Zellbruchstücken in bearbeitetem oder
unbearbeiteten Zustand, die zur Anwendung beim
Menschen bestimmt sind." Da es sich dabei um lebende
tierische Zellen oder lebendes tierisches Gewebe
handelt, darf ein Arzt nur dann Arzneimittel daraus
herstellen, wenn er dafür eine behördlich erteilte
Herstellungserlaubnis hat. Eine Ausnahme von dieser
Herstellungserlaubnispflicht gibt es nicht, da es
sich wegen des tierischen Ursprungs um xenogene
Arzneimittel handelt. Um diese Herstellungserlaubnis
zu erhalten, müssen allerdings hohe Anforderungen
erfüllt sein: Es müssen geeignete Räume und
Einrichtungen vorliegen, was mit einem enormen
Aufwand verbunden ist.
Darüber hinaus muss eine
sachkundige Person vorhanden sein, die unter anderem
eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf
insbesondere einem Gebiet der Gentechnik, der
Mikrobiologie, der Zellbiologie, der Virologie oder
der Molekularbiologie nachweisen kann. Bislang ist
in Deutschland kein Arzt bekannt, der diese hohen
Hürden überwunden hat und über eine
Herstellungserlaubnis für derartige Arzneimittel
verfügt.
Wie gefährlich die
Frischzellen-Therapie ist, hat die Stiftung
Warentest in ihrem Buch "Die andere Medizin"
beschrieben. Dort ist zu lesen, dass "30 Todesfälle
nach dem Spritzen von Frischzellen dokumentiert
sind, dass gespritztes Fremdeiweiß allergische
Reaktionen bis hin zum tödlichen Schock auslösen
kann und dass sich, auf lange Zeit gesehen,
Autoimmunkrankheiten entwickeln können, bei denen
das Abwehrsystem körpereigenes Gewebe zerstört."
Das besonders Heimtückische an der
Frischzellen-Therapie ist, dass es auch nach
längerer komplikationsfreier Anwendung plötzlich zu
ernsten Zwischenfällen kommen kann. So wurde in der
Zeitschrift für Rechtsmedizin (1989, Vol. 103) der
Fall einer 69-jährigen Frau geschildert, die neun
Jahre mit Frischzellen behandelt wurde, ohne dass
Probleme auftraten. Plötzlich aber entwickelte sie
nach einer Zellinjektion Lähmungen.
Dreieinhalb
Wochen nach der Injektion erstickte sie qualvoll
wegen einer Atemlähmung. Und in der Klinischen
Wochenschrift wird der Fall eines Patienten
geschildert, der an einem Parkinson-Leiden erkrankt
war und zur Behandlung sieben
Hirntrockenzelleninjektionen erhielt. Statt eine
Besserung zu erfahren, verstarb er sieben Wochen
nach der letzten Injektion an einer Entzündung
seines Gehirns.
Ursache der schweren
Komplikationen ist die Injektion tierischen
Zellmaterials, das meist aus Organen von Schafsföten
oder aus der Plazenta von Schafen gewonnen wird.
Während früher sogar noch lebende Zellen injiziert
wurden, sind es heute in der Regel gefrorene oder
gefriergetrocknete Zellen.
Trotzdem: Die in den
Zubereitungen vorhandenen Zellen, Zellfragmente oder
Zellextrakte können nach der Injektion in den
menschlichen Organismus heftigste Reaktionen mit zum
Teil schwersten Komplikationen hervorrufen.
Das ist auch der Grund, weshalb die Verabreichung
von Frischzellen in Deutschland bereits 1997 unter
Strafandrohung verboten wurde. Allerdings zogen
Frischzellen-Behandler gegen dieses Verbot vor das
Bundesverfassungsgericht und klagten dagegen mit der
Begründung, dass das Verbot jeglicher juristischen
Grundlage entsagt. Die Gefährlichkeit der
Frischzellen-Therapie jedoch wurde in der Klage mit
keinem Wort angezweifelt - und es wäre auch nicht
die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts gewesen,
dies zu überprüfen. Das Frischzellenverbot wurde
deshalb vom Bundesverfassungsgericht auch nicht
aufgrund medizinischer Erwägungen aufgehoben,
sondern lediglich aus formalen Gründen. Gleichzeitig
beschied das Gericht, dass die Entscheidung über die
Zulassung der Frischzellen-Therapie Ländersache sei.
Seitdem liegt es an ihnen, die Anwendung der
Frischzellen zu untersagen.
Wenn Behörden der
Bundesländer der Frischzellen-Therapie einen Riegel
vorschieben, dann nicht ohne Grund. Überwiegend
werden Frischzellen im Rahmen von Verjüngungs-Kuren
verabreicht, da sie revitalisierend wirken sollen.
Teilweise wird auch versprochen, mit Frischzell-
oder Zelltherapien eine Stärkung der Abwehr- und
Widerstandskräfte zu erreichen, um auf diese Weise
gezielt Krankheiten vorzubeugen oder sogar zu
heilen. Das ist nicht nur ein leeres, sondern auch
ein äußerst gefährliches Versprechen, da es nach der
Anwendung sogar zu lebensbedrohlichen Reaktionen
kommen kann.
So wurden in der Deutschen
Medizinischen Wochenschrift (1987; 112(25):
1006-1009) zwei Fälle beschrieben, deren "Anamnese,
klinischer Befund und Sektionsergebnis den Schluss
eines kausalen Zusammenhangs zwischen Zelltherapie
und Tod" zulassen.
Eine 75-jährige Frau erhielt
intramuskulär schockgefrorene Frischzellen
verabreicht und starb 30 Tage danach an den Folgen
einer Immunkomplexvaskulitis. Dabei handelt es sich
um eine nicht-bakterielle Form von Gefäßentzündung,
bei der die Gefäßwände durch immunologische Prozesse
angegriffen werden. Und eine 60-jährige Patientin
verstarb 14 Tage nach der Verabreichung von
Frischzellen an einer Leukoenzephalopathie, einer
krankhaften Veränderung der weißen Hirnsubstanz.
Diese Frau hatte, so die Deutsche Medizinische Wochenschrift, "eine Original-Frischzellenbehandlung nach Prof. Niehans" erhalten.
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